Die zweite "Pflicht" neben dem Charivari: ein Lederhosenmesser!
Wussten Sie das das Tragen von Trachtenmessern sogar gesetzlich geschützt ist?
§ 42a Absatz 3 des Waffengesetzes regelt die Ausnahme zum allgemeinen Verbots des Tragens von Messern, wenn "das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."
Interessant nicht?






